Pfändung einer Nebenkostenerstattung
Gläubiger wenden sich im Rahmen einer Pfändung oft an den Vermieter im Hinblick auf die Erstattung der Kaution für den Fall des Auszugs oder eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung.
Im Fall einer solchen Pfändung muss der Vermieter für den Fall, dass ein solches Guthaben entsteht, dieses dann an den Gläubiger auszahlen. Der Mieter geht leer aus. Wenn der Mieter allerdings Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist eine solche Pfändung unzulässig. Grundsätzlich ist die Pfändung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB gemäß § 54 SGB I genau wie bei Arbeitseinkommen möglich. Hierbei müssen die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff ZPO beachtet werden. Diese werden wohl in den meisten Fällen nicht erreicht.
Es ist allerdings zusätzlich noch die Vorschrift des § 22 Abs. 2 SGB II zu beachten. Rückzahlungen, die sich auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung beziehen, mindern danach die Leistungen des Empfängers für den Folgemonat. Diesem würde daher das Existenzminimum entzogen, wenn das Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt wird. Der Betrag müsste dann seitens des Staates wieder zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund ist die Zwangsvollstreckung als unzulässig anzusehen, ohne dass die Vorschrift des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I über die Unpfändbarkeit von Wohngeld entsprechend herangezogen werden müsste.
Der Fall mit der Pfändung einer Nebenkostenerstattung
Der Schuldner hatte in seiner Vermögensauskunft (vormals Offenbarungseid) den Namen seines Vermieters nicht angegeben. Stattdessen teilte er mit, dass er die Mietkaution durch das Jobcenter als Bürgschaft gestellt worden sei und dass er Leistungen nach dem SGB II beziehe. Der Gläubiger verlangte vergeblich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft im Hinblick auf den Namen des Vermieters. Der Fall landete letztlich beim BGH. Da der Anspruch auf Erstattung des Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung unpfändbar ist, sei das Ergänzungsverlangen nach Ansicht Gerichts in seinem Beschluss vom 03.03.2016, I ZB 74/15, mutwillig. Ihm fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so dass es unbillig sei. Die Gläubigerin hatte zwar ausgeführt, aufgrund des Alters und des Berufs des Schuldners sei damit zu rechnen, dass er noch einmal Arbeit findet, so dass zukünftige Erstattungsforderungen pfändbar sein könnten. Dieser Vortrag erfolgte erst im Rahmen der Rechtsbeschwerde und ist damit verspätet.
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Ich beziehe Arbeitslosengeld habe Jetz bei der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben jedoch darauf eine Pfändung.Mein Vermieter hat sich mit der Inkasso Firma in Verbindung gesetzt diese teilte mit das zusätzliche Mahngebühren von knapp 200 Euro dazukommen!Ich habe trotz allem immer noch ein Restguthaben das mir mein Vermieter aber verweigert auszuzahlen.Ist das rechtens
Sehr geehrte Frau Glombik, wenn die Pfändung erledigt ist und keine Gegenforderungen des Vermieters bestehen, können Sie die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe ein Guthaben auf meiner nebenkostenabrechnung jedoch eine Pfändung darauf!!!Das Guthaen würde mir am 10.10.33 übermittelt jedoch hab ich gestern erfahren das mein Vermieter die Pfändung noch nicht überwiesen hat!!!und mir das Restguthaben verweigert!zwischenzeitlich hat mir sogar das Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung angeboten!!Meine Frage wenn der Vermieter nicht überweise kommen da nicht noch weitere Gebühren die ich zahlen muss??Und wie komm ich an mein Restguthaben??Anzumerken ich habe keine Gegenforderung vom Vermieter was kann ich tun??
Glombik D
Sehr geehrte Frau Glombik,
bitte beachten Sie zunächst, dass ich auf meiner Homepage durch die kostenlose Kommentarfunktion meine entgeltliche Dienstleistung nicht ersetzen kann. Sie können natürlich mit dem Inkassounternehmen verhandeln, dass Sie Raten zahlen und die Pfändung ruhend gestellt wird. Maisfeld dann aber noch eine Gebühr für die Vereinbarung der Ratenzahlung an und natürlich weitere Zinsen.Alternativ können Sie bitten, dass der Vermieter die gepfändete Summean das Inkassounternehmen bezahlt und sich hiermit ausdrücklich einverstanden erklären. Sodann können Sie die Zahlung an sich fordern. Wenn der Vermieter nicht freiwillig bezahlt und es keine Gegenrechte gibt, können Sie den Vermieter auch auf Auszahlung des Restbetrages verklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Guten Tag,
mein Mutter bezieht Rente 800 Euro und stockt zusätzlich mit 330 euro sgb12 sozial leistung auf, sie hat eine pfändung auf ihr Nebenkosten Abrechnung/Guthaben welches 350 Euro ist. Frage: Ist es pfändbar, da sie ja auch sgb 12 Leistungen bezieht, bzw. was sind die Fristen dafür senn seit nunmehr 4 bis 5 Monaten geht nix voran, kann man bei Gericht eine Befreiung beantragen oder fällt es unter den Freibetrag wie bei m Pkonto? Danke für die Hilfe…wir wissen nicht weiter…gruss und Hochachtungsvoll S.Heyer
Sehr geehrter Herr Heyer,
das Guthaben Ihrer Mutter aus der Nebenkostenabrechnung dürfte unpfändbar sein, da es mit den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII verrechnet werden dürfte. Im Hinblick auf Mieter, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) hat dies der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 20.06.2013, IX ZR 310/12 entschieden. Sinngemäß dürfte dies auch für Menschen gelten, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, also nicht mehr erwerbsfähig sind. Hierzu verweise ich auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31.03.2011, L 23 SO 68/12. Ihre Mutter sollte sich unter Vorlage eines Beratungshilfescheins an einen örtlichen Kollegen oder Kollegin zwecks Prüfung der weiteren Vorgehensweise wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Guten Tag und lieben dank für die hilfe…zwischenzeitlich kam Bewegung in den Fall und zwar wurde der Nebenkosten Überschuss sprich das Futhaben an den Leistungsträger (SGB12) zurück überwiesen. Frage: Hst nicht eigentlich meine Mutter den Anspruch auf dieses Geld denn sie zahlte es ja von ihrer laufenden Leistung…wie gesagt sie bekommt 808 euro Rente und stockt dies mit 350 euro ca auf…dabei sind keine expliziten Leistungen für Miete oder derartige kosten wie Nebenkosten…bei Strom Guthaben bekommt man das Geld ja auch zurück. Ist dieser Fall nicht ähmlich gelagert. Ich muss dazu sagen das es auch keinen Bescheid in irgendeiner form darüber gibt. Wurde nur telefonisch bzw. vor Ort beim Vermieter Büro geregelt.
danke für die Hilfe
gruss s.heyer
Sehr geehrter Herr Heyer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass meine Seite eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen soll oder kann. Ich gebe manchmal unverblich Hinweise, so wie manche Bäcker Probierstücke auf die Theke stellen zur freien Verfügung. Wenn Sie meine „Theke“, also Homepage, betrachten, werden Sie finden, dass sich das Sozialrecht nicht in der Auslage befindet, da ich es nicht bearbeite. Ich empfehle Ihrer Mutter daher, sich an einen örtlichen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Sozialrecht befasst.
Ich wünsche Ihrer Mutter alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
guten Tag liebe kanzlei.ich habe ein Vollstreckungsbescheid vom amtsgericht.ich habe jedes 2 te Jahr eine eidesstaatliche Versicherung beim Amtsgericht abgeben.ich beziehe nur Rente sonst bekomme ich keine staatliche hilfe.mein Vermieter würde auch benachrichtigt im Fall eines Auszuges oder Nebenkosten guthaben.mus der Vermieter dies an das Gericht überweisen oder kann er mir mein Guthaben auszahlen.
Sehr geehrte Frau Nikolaus,
wenn nur ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, muss der Vermieter die Kaution bei Auszug und ein Guthaben aus Nebenkosten nicht an den Gläubiger zahlen. Etwas anderes wäre der Fall, wenn Ihre Forderungen gegen den Vermieter gepfändet sind. Ggf. ist dies die von Ihnen erwähnte Benachrichtigung. Am schauen Sie diese noch einmal an.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Hallo Guten Tag.!
Ich beziehe seit Einigen Jahren Hartz 4
jetzt Bürgergeld.
Mein Vermieter hat aus 2022. mir einen Betrag von mehreren 100.- Euro nicht ausgezahlt.
Dies wird mir nun von Bürgergeld mit meiner Monatlichen Leistung berechnet.
Der Vermieter beruft sich auf eine Pfändung.
Und zahlt mir einfach die Offen stehenden Nebenkosten nicht aus .
Wie soll ich mich weiter Verhalten ???
Mfg.Ronny
Lieber Ronny, Sie sollten sich um einen Beratungshilfeschein kümmern und einen örtlichen Anwalt aufsuchen zwecks weiterer Prüfung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Besteht ein Pfändungsbeschluss / Überweisungsbeschluss auf ein evtl. Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vor , kann mein Vermieter vor einer Abtretung ggf. noch offene Forderungen ( Miete ) zu seinen somit auch meinen abziehen und die Restsumme dann abführen an den Gläubiger ??
Sehr geehrter Herr Noack,
es kommt gemäß § 392 BGB darauf an, ob Ihr Vermieter die eigene Forderung gegen den Mieter vor der Pfändung erworben hat oder ob die eigene Forderung vor der Pfändung und vor der gepfändeten Forderung fällig war. Ohne diese Informationen kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Hallo ich lebe vom selbstbehalt von dem ich meine Miete und Nebenkosten bezahle falls ich Ende des Jahres Nebenkostenerstattung bekommen sollte wäre das pfändbar weil ich ich eigentlich von meinem selbstbehalt bezahle ?? Danke
Sehr geehrter Herr Kuzey,
ich verstehe Sie so, dass Sie Arbeitseinkommen erzielen o. ä. und keine Sozialleistungen. In diesem Fall könnte ein Gläubiger ein Guthaben aus der Nebenkostenerstattung pfänden. Sie sollten darauf achten, dass der Vermieter nach jeder Abrechnung eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlungen vornimmt, sodass ein Guthaben möglichst nicht entsteht.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler