Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Gegenstandswert ab, also der Summe, um die es geht, beispielsweise offene Miete oder rückständiger Lohn. Für eine Erstberatung gelten bei mir folgende Pauschalpreise:
- Verbraucher: 140,00 EUR brutto pro Stunde, mit einem Mindestbetrag von 70,00 EUR für bis zu 30 Minuten.
- Kleingewerbe: 160,00 EUR pro Stunde, Mindestbetrag 80,00 EUR für bis zu 30 Minuten.
- Unternehmer: 180,00 EUR pro Stunde, Mindestbetrag 90,00 EUR für bis zu 30 Minuten.
Diese Beträge sind pauschal, Auslagen oder Steuern sind enthalten. Für eine erste Beratung eines Verbrauchers dürfen maximal 226,10 EUR für mündlichen Rat bzw. 297,50 EUR für schriftliche Begutachtung abgerechnet werden, wobei diese Grenzen in der Regel nicht erreicht werden.
Wenn Sie bedürftig sind und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit kostet die Beratung nur noch 15,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Außerdem besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, im Falle eines Prozesses die Übernahme der Gebühren und Gerichtskosten durch die Staatskasse im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wenn Sie einen Prozess gewinnen, können Sie die Kosten vom Gegner erstattet bekommen, allerdings gilt das nicht bei Arbeitsgerichtsprozessen erster Instanz. Bei einer Kündigungsschutzklage z.B. müssten Sie die Kosten für die erste Instanz selbst tragen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich dort kostenlos anfragen.
Wenn Sie Fragen zu den Gebühren haben, können Sie mir gern eine E-Mail schicken oder mich telefonisch kontaktieren. Ich helfe Ihnen gern, den voraussichtlichen Umfang der Beratung und die Kosten zu klären, oder wir vereinbaren einfach einen Termin.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!