Lastschriften, Widerruf und Insolvenzverwalter
Lastschriften können von den Schuldnern bereits genehmigt worden sein, so dass ein Widerruf nicht möglich ist. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bundesgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von durch Lastschriften eingezogene Zahlungen können den im Nachgang…