Zur sachgrundlosen Befristung aufgrund Tarifvertrag
Den meisten ist bekannt: Ein Arbeitsvertrag kann ohne Sachgrund wie z.B. Elternzeitvertretung nur für einen Zeitraum von zwei Jahren befristet werden. § 14 Abs. 2 S 3 des TzBfG ordnet an, dass die Höchstauer der befristeten Anstellung und die Anzahl der Vertragsverlängerungen durch einen Tarifvertrag erhöht werden können. In seinem Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR…