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Schwerbehinderung und Bewerbung

Eine Schwerbehinderung muss in der Bewerbung an hervorgehobener Stelle genannt werden, wenn der Bewerber sein Recht aus § 82 S. 2 SGB IX wahrnehmen und in jedem Fall zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden möchte.  Geschieht dies nicht, kann der Bewerber keine Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen, wenn seine Bewerbung ohne Vorstellungsgespräch abgelehnt wird. Der Fall…

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Diskriminierung durch Austrittsfrist?

Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen  stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar – Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder  zum Monatsende…