Zur Befristung durch Vergleich

Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten…

Kettenbefristung – grundsätzlich Rechtsmissbrauch?

Bei sog. Kettenbefristungen kann ein Rechtsmissbrauch gegeben sein Befristet eingestellte Arbeitnehmer können sich seit einigen Jahren größere Hoffnung auf eine feste Anstellung machen. Die deutschen Arbeitsgerichte haben nämlich in jüngerer Zeit etliche Zweifel an der Wirksamkeit einiger Vorschriften des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geäußert. Über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte am 26.01.2012 der…

Befristete Arbeitsverträge und Drittmittelfinanzierung

Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu zwölf Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Doktorarbeit und später dann ihre…

Befristete Arbeitsverträge – öffentlicher Dienst

Nach einem verbreiteten Vorurteil sind im öffentlichen Dienst faule Beamte und träge Angestellte tätig, die nichts tun und sich nur auf ihren sicheren Arbeitsplätzen ausruhen. Die heutige Realität straft dieses Vorurteil Lügen. In Gerichten, Behörden, an Schulen oder auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind vielfach über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte Arbeitnehmer mit befristeten…

Optionsklausel kein Sachgrund für Befristungen

Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Klassisches Beispiel sind z.B. Saisonbetriebe, die so zusätzliches Personal für die Erntezeit einstellen können. Der Gesetzgeber fordert für eine solche Befristung, dass der Arbeitgeber die künftige…

Befristete Verträge mit der Bundesagentur für Arbeit

Bereits 2010 hat es mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts oder auch von Landesarbeitsgerichten gegeben, wonach die Befristungen in Arbeitsverträgen von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit unwirksam waren. Hierüber habe ich bereits berichtet. Am 09.03.2011 hat das Bundesarbeitsgericht den Trend fortgesetzt und ausgeführt, dass eine Befristung unter Berufung auf den Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich unwirksam…

Zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge

Die wichtigsten Regeln für befristete Arbeitsverträge kurz zusammengefasst   Befristete Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern gerne abgeschlossen, um den Schutz der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz zu vermeiden. In Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden, können sich Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten sechs Monate auf das…

Gleichbehandlung beim Urlaub

Können alle Arbeitnehmer die Gleichbehandlung beim Urlaub verlangen, wenn die Länge des Urlaubs nach dem Alter gestaffelt ist ? Wieder einmal hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf der EG-Richtlinie 2000/78 beruht, jahrzehnte alte deutsche Arbeitsrechtspraxis auf den Kopf gestellt. Diesmal ist der Urlaubsanspruch betroffen. In vielen Arbeits- und auch Tarifverträgen ist dieser nach dem…

Ungleichbehandlung durch Abfindungsprogramm

Eine Ungleichbehandlung kann auch durch ein Abfindungsprogramm erfolgen. Arbeitgeber, die ein freiwilliges Abfindungsprogramm auflegen, um Kündigungen zu vermeiden, dürfen ältere Arbeitnehmer ausnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.02.2010, AZ 6 AZR 911/08 festgestellt. In dem entschiedenen Fall wurden Arbeitnehmer des Jahrgangs 1952 und älter von dem Abfindungsprogramm ausgeschlossen. Zudem behielt der Arbeitgeber…

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Altersdiskriminierung einmal umgekehrt

Es hat sich herausgestellt, dass das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine Alterdiskriminierung enthält. Seit über 80 Jahren galt in Deutschland die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, dass zur Ermittlung der Kündigungsfrist die Berechnung der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern erst ab deren 25. Lebensjahr begann. Dies hatte zur Folge, dass jemand, der unmittelbar…