Kinderlärm als Kündigungsgrund?
Kinderlärm wird oft als störend empfunden. Insbesondere wenn man sich zu Hause entspannen oder im Fall einer Erkrankung erholen möchte, kann das schreiende Baby der Nachbarin den letzten Nerv rauben. Aber kann Kinderlärm den Vermieter zur Kündigung oder den Nachbarn zur Mietminderung berechtigen?
Die unbefriedigende Antwort von uns Juristen lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich erhöhte Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Babys schreien nun einmal und lassen sich auch nicht immer beruhigen. Kleinkindern ist schwer verständlich zu machen, dass es die Nachbarn stört, wenn sie durch die Wohnen hopsen und auf den Boden stampfen. Hierbei ist es auch unerheblich, wenn dies außerhalb der Ruhezeiten geschieht. Den natürlichen Bewegungsdrang eines Kindes haben die Nachbarn stets auszuhalten. Dies auch wenn das Kind sehr aktiv ist oder sehr oft schreit. Natürlich dürfen auch Freunde eingeladen werden.
Rechtsprechung zu Kinderlärm
Grenzen gibt es bei Kinderlärm, der von älteren Kindern verursacht wird. Diese müssen seitens der Eltern davon abgehalten werden, mit dem Fahrrad durch die Wohnung zu fahren oder Inlineskater zu benutzen (AG Celle 11 C 1768/01). Auch ein ständiges Springen von Möbeln haben die Eltern zu unterbinden. Hier liegt eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor. Diese müssen auf ihre Kinder einwirken, dass diese ihren Bewegungstrieb möglichst rücksichtsvoll ausüben (LG Bad Kreuznach, 1 S 21/01). Auch üblicher Lärm soll nach einem Urteil des LG Hannover, 19 S 88/14, die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, wenn er sehr lang und insbesondere auch zu den Ruhezeiten erfolgt. Hierbei ändert auch nichts, dass der Lärm an sich sozialädaquat ist. Das Gericht nahm in diesem Fall Anstoß an der Dauer der Geräuschbelästigung, die zudem auch teilweise nachts erfolgten.
Auch außerhalb des Hauses erzeugten Lärm müssen die Nachbarn in der Regel aushalten. So hat das LG Wuppertal in seinem Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08 den Mietern Recht gegeben. Deren fünfjähriger Sohn hatte im zum Haus gehörenden Garagenhof gespielt, obwohl dies verboten war. Dies geschah aber nur gelegentlich, zudem grenzte der Hof direkt an den daneben liegenden Spielplatz an und lud geradezu zum Spielen ein. Eine Pflichtverletzung der Eltern, die eine Kündigung berechtigen würde, konnte der Mieter daher nicht erkennen.
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Ich finde es schlimm, das der Gesetzgeber so gegen die Rechte der Erwachsenen aufgrund rücksicht von Familien mit Kindern eingeht!! Als ich hier eingezogen bin stand die Wohnung unter mir frei, ich konnte nicht einschäten wie hellhörig die Wohnungen sind, jetzt wohnt dort eine 4 Köpfe Familie(2 Kinder, eins im Vorschul-/ Schulalter, ein Kleinkind/ Baby.
Generell bin ich ja bereit Nachsichtigkeit zu zeigen, aber da das Kleinkind DAUERND schreit, habe ich keine Schlaf und erholungsphasen mehr, wenn ich jetzt in Zukunft einen neuen Job antrete, kann ich nichtmals sicherstellen das ich ausgeschlafen und erholt zur Arbeit gehen kann, weil das Kleinkind Tag und Nacht schreit, im turnus von wenigen bis unter 1 stunde!!!
Vielen dank dafür an unseren tollen Gesetzgeber, für undurchsichtige Gesetzeslagen, in denen allgemein eine solche Störung hinzunehmen ist!!!
Lieber Thorsten, vielen Dank für Ihren Kommentar. Bedauerlicherweise kann ich hier nur die Rechtslage wiedergeben, wie ich Sie als Rechtsanwältin anwenden muss. Die anderen Mieter werden sicherlich auch nicht glücklich sein, dass das Kleinkind dauernd schreit und ebenso wie Sie hierunter leiden. Vielleicht sprechen Sie einmal mit diesen, ob Sie nicht zu bestimmten Zeiten das Haus verlassen, damit Sie zum Beispiel einen Mittagsschlaf machen können o. ä. Ebenso sollten Sie in Kontakt zum Vermieter treten, ob gegebenenfalls bauliche Verbesserungen des Schallschutzes vorgenommen werden können. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Hallo liebe Frau Scheibeler,
auch ich bin betroffen von Kinderlärm, diese Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Sie rennen durch die Wohnung oder springen stundenlang von der Couch, unsere Wohnzimmer liegen gegenüber, sowohl wir in der Hausordnung vorgeschriebene Ruhezeiten haben Mo-Sa. von 13 -15 Uhr und ab 22 – 6 Uhr, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe. Die einige Ruhezeit was diese Frau einhält ist die ab 22 Uhr. Ein Gespräch mit der Mutter bringt nichts. Wir sind alle Wohnungseigentümer, ist der Hausverwalter verpflichtet die Hausordnung auszusetzen !!!!!
Sehr geehrte Frau Erfle,
der Hausverwalter selbst verständlich verpflichtet, die Hausordnung durchzusetzen und eventuell der anderen Eigentümer auch eine Abmahnung zu erteilen. In dem Fall wird aber auch zu bewerten sein, dass Kinder in dem von Ihnen genannten Alter nicht immer hören.
Mit freundlichen GrüßenDr. Scheibeler
Hallo ich habe auch ein Problem mit einer Familie die neu in das Anliegenten Reihenhaus eingezogen sind und es sind vier Kinder die den ganzen tag laut Tempeln und schreien bis um 22uhr Gespräch mit dem Nachbarn brachte nichts und mit dem Vermieter auch nicht was kann man tun
Sehr geehrter Herr Fendler,
Sie können hier einen Anwalt oder Anwältin einschalten und bei den Nachbarn Unterlassung verlangen und bei dem Vermieter Mängelbeseitigung und Mietminderung. Wie Sie aber meinem Kommentar bereits entnehmen können, wird Kinderlärm stärker akzeptiert als z.B. eine laute Party. Es wird auch darauf ankommen, wie alt die Kinder sind, ob Sie bereits Argumenten zugänglich sind etc. Wenn die Kinder von Möbeln springen, in der Wohnung Ball spielen etc. und die Eltern nichts dagegen tun, könnten Sie Ansprüche haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
in meinem Fall sind die Nachbarkinder 3 und 6 Jahre alt. das ältere Kind schreit den ganzen Tag. Bis zu 4 Stunden am Stück. ist der Vater mit daheim, ist es einigermaßen leise. leider ist dies nur selten der Fall. Mit der Mutter dürfen die Kinder scheinbar nicht frei spielen sondern laufen nur an der Hand. das ältere Mädchen wie gesagt ist nur am Schreien.
Dazu kommen noch Ruhestörungen wie Waschmaschine um 6 Uhr früh anschalten. also eigentlich am Abend aber so eingestellt dass sie um 6 Uhr läuft. die Wäsche selbst wird aber erst am Nachmittag rausgenommen. einmal in der Woche ist abends der ganze Hof voll mit Aut. da ist es erst ganz still nebenan und dann wird nach 20 Uhr gesungen. die Nerven liegen blank. wir selbst wohnen nicht zur Miete, aber die Nachbarn schon. was können wir tun?
Liebe Magdalena, Sie haben gegen die Nachbarn zivilrechtliche Unterlassungsansprüche in Bezug auf unnötigen Lärm. Inwiefern auf das ältere Kind eingewirkt werden kann, wäre im Notfall gerichtlich zu klären. Wenn es psychische Probleme hat, ist dies vielleicht auch nicht möglich. Es ist schon seltsam, dass es nur an der Hand läuft. Nach den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen endet die Nachtruhe um 6 Uhr. Dann darf man eine Waschmaschine anstellen bzw. programmieren. Es ist auch grundsätzlich zulässig in der Wohnung zu musizieren, auch hier ist die Frage, wie laut dies für Sie wird und um 22 Uhr muss Schluss sein. Sie sollten in jedem Fall ein Lärmprotokoll führen und auch eine Dezibelmessung machen, laden Sie viele Zeuge nach Hause ein.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Laut Hausordnung ist bis 8 Uhr und ab 20 Uhr Ruhe zu halten. Auch gibt es eine Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr. dies war Bestandteil des Mietvertrages.
fernab vom Lärm steht da auch, dass der Garten gepflegt werden muss und auch eine Hausordnung zu machen ist. auch dies wird nicht erledigt.