Fahrzeit – muss sie vergütet werden?
Viele Arbeitnehmer erledigen nicht nur ihre eigentlichen Aufgaben. Sie müssen auch Fahrzeit aufwenden. Ob der Arbeitgeber diese bezahlen muss, wird gelegentlich zum Streitfall. Aber hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihm die Fahrzeit bezahlt wird?
Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb, zum Büro, Werkstatt usw. ist in der Regel die Privatsache eines jeden Arbeitnehmers.
Fahrzeit von Betrieb zum Arbeitsort
Steht jedoch die Fahrzeit im Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeit und verlangt der Arbeitgeber diese, gehört sie mit zur Arbeitsleistung. Die gesetzliche Vergütungspflicht tritt ein. Wenn die eigentliche Arbeitsstätte außerhalb des Betriebs liegt ist die Fahrzeit zwischen dem Betrieb und dem Einsatzort primär fremdnützig. Dies ist etwa bei Kundendienstmonteuren oder anderen Handwerkern der Fall. Der Arbeitgeber muss zahlen. Zulässig ist es jedoch, dass im Arbeits-oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung für die Fahrzeit getroffen wird. Der hierfür gezahlte Lohn kann also geringer sein als für die eigentliche Arbeit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.12.2012, 5 AZR 355/12 entschieden.
Fahrzeit von der Wohnung zum Arbeitsort
Denkbar sind auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer nicht erst zum Betrieb fährt, sondern direkt von seiner Wohnung die verschiedenen Kunden anfährt. Wenn dies auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt, muss er schon ab Verlassen der Haustür zahlen, wie das LAG Hamburg am 20.07.2017, 7 Sa 40/17 entschieden hat. Ausnahmen bestehen nur, wenn es dem Arbeitnehmer erlaubt ist, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder er von einem Kollegen mitgenommen wird. Muss er nicht selbst als Fahrer tätig werden, braucht ihm der Arbeitgeber die Fahrzeit nicht zu bezahlen. Der Handwerker, der seine Werkzeuge und Material im Auto mitnehmen muss oder die Krankenschwester des mobilen Pflegedienstes, die ein Dienstfahrzeug nehmen muss, hingegen können Bezahlung der Fahrzeit verlangen.
Für die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Fahrzeiten in jedem Fall relevant, auch wenn diese nicht vergütungspflichtig sind. Ähnlich sind auch Umkleidezeiten im Betrieb und hierfür erforderliche Wegezeiten auf dem Betriebsgelände zu behandeln. Dies jedenfalls wenn es dem Arbeitnehmern nicht erlaubt ist, die Dienstkleidung schon zu Hause anzuziehen. So lautet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.2016, 5 AZR 168/16.
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Wenn ich früh das Auto auf dem Firmengelände lade und dann zur Baustelle fahre muss dann die Fahrzeit bezahlt werden
Sehr geehrter Herr Lechner, ich verstehe Sie so, dass Sie Arbeitnehmer sind. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Fahrzeit bezahlen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
guten Tag
ich soll ab März auf Montage.
Da es verschiedene Städte gibt, muss der Arbeitgeber jedesmal die Fahrt von zu Hause bis zum Arbeitsort hin und Rückfahrt bezahlen?
mfg Thomas Pieper
Sehr geehrter Herr Pieper,
es kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag und ggf. dem anwendbaren Tarifvertrag und wo Ihr regulärer Arbeitsplatz ist. Sie können mir die Unterlagen gerne zwecks weiterer Begutachtung zusenden. Auf meine günstige Erstberatungspauschale weise ich hin. Gerne stelle ich auch eine Anfrage bei einer ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Sehr geehrte,
Erst, Entschuldige meine schreiben.
Arbeite als Hausmeister. Jeden Tag früh fahre ich mit Dienstauto, vollgepackt mit Werkzeug und Materialien für täglichen Einsatz, von Zuhause zur erste Kunde, und nachmittags, von letzte Kunde, fahre ich nachause. Arbeitgeber bestimmt diese fahrt, morgens und abends, ist mein privates Zeit, und lass mich nicht Arbeitzeit dafür schreiben.
Danke im vorraus,
Mfg
Darko Horvatic
Sehr geehrter Herr Horvatic,
es spricht viel dafür, dass Sie ihre Arbeitszeit schon ab Verlassen der Haustür notieren dürfen. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem örtlichen Anwalt beraten, der den Fall auch noch einmal verbindlich prüft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Scheibeler
Ist die Fahrt zur einer betrieblichen Sicherheitsbelehrung (hier Eintagesschulung). Die Mitarbeiter werden mit einem von der Firma gestellten Reisebus von Datteln und mit einem zweiten Bus von Dortmund nach Rheda Wiedenbrück gefahren. Wir sind ein Betrieb aus dem Bauhauptgewerbe mit mehreren Niederlassungen in NRW und Niedersachsen, deshalb die Schulung in Rheda Wiedenbrück.
Die Regelarbeitszeit beträgt im Winter 38 Stunden gemäß Bundesrahmen Tarifvertrag.
Über eine kurzfristige Antwort würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stobbe
Sehr geehrter Herr Stobbe, bitte lassen Sie mir noch ergänzend die Arbeitsverträge bzw. den Standard-Arbeitsvertrag Ihrer Mitarbeiter zukommen. Ich würde mich dann noch einmal melden. Für die Rechnung benötige ich dann auch noch die Daten Ihres Unternehmens. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Ich bin Arbeitnehmer, mein chef holt mich jeden Morgen bei mir zu Hause ab von hier fahren zum ersten Autrag des Tages die Fahrt kann 10 Minuten aber auch 1.5 Stunden dauern ab wann muss mein Chef bezahlen PS.: es handelt sich um Entrümplung/Wohnungsauflösung MfG Herr Gediga
Sehr geehrter Herr Gediga, vorbehaltich einer Prüfung des Arbeitsvertrags und weiterer möglicher Vertragsgrundlagen, ggf. auch des Tarifvertrags, spricht viel dafür, dass Sie keine Vergütung der Fahrzeit verlangen können, wenn Ihr Chef fährt und Sie in dieser Zeit z.B. ein Spiel auf dem Handy spielen oder private Nachrichten schreiben können.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Guten Morgen
Ich fahre Behinderte Kinder . Das Auto steht bei mir vor der Tür . Wann beginnt meine Arbeitszeit ?
MfG Jürgen Duwenhorst
Sehr geehrter Herr Duwenhorst,
vorbehaltlich einer Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags spricht viel dafür, dass Ihre Arbeitszeit an Ihrer Haustür beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
hallo.
ich habe in meinem arbeitsvertrag 30 wochenstunden vereinbart, ich arbeite in einem pflegedienst. die fahrten mit privatwagen zwischen den patienten zählt zur arbeitszeit und kriegen wir bezahlt. meine frage ist jetzt ob ich mit arbeitszeit und fahrzeit die 30 stunden erbringe oder nur mit der reinen arbeitszeit?
mit freubdlichen grüßen
yvonne fischer
Sehr geehrte Frau Fischer, wenn die Fahrzeit vom Arbeitgeber bezahlt wird, spricht viel dafür, dass Sie damit auch Ihre Wochenstundenzahl erfüllen, es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist explizit geregelt, dass Sie 30 Stunden am Patienten arbeiten müssen zuzüglich der Fahrzeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Sehr geehrte Frau Dr. Scheibeler,
ich fahre beruflich einzelne Kunden für Gespräche an. Mein Arbeitgeber bezahlt zwischen den Kunden aber nur 15min als Arbeitszeit, auch wenn die Reisezeit länger ist, d.h. wenn ich aufgrund der Entfernung 30min benötigt, sind 15min davon Freizeit. Ich erhalte einen Stundenlohn.
Ist das rechts?
Mfg Markus Hinz
Sehr geehrter Herr Hinz,
das dürfte nicht rechtens sein. Es wäre aber zu prüfen, ob im Arbeits- und /oder Tarifvertrag vereinbart ist, dass die Fahrzeit geringer vergütet wird als die Arbeit beim Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Guten Tag,
Ich bin Servicetechniker und mein Arbeitstag startet zuhause. Momentan ist es so, das die Anfahrt zur Baustelle (mit Firmenwagen) 1,5 Stunden beträgt. Ich pendel jeden Tag wieder nachhause wo dann 210km zu stande kommen. Gilt die Fahrt als arbeitszeit? Da ich ja für meine Arbeit auch das Auto mit Werkzeug benötige?
Sehr geehrter Herr Peter, vorbehaltich einer Prüfung des Arbeits- und ggf. Tarifvertrags würde ich dies so sehen. Etwas anderes wäre denkbar, wenn Sie eine angebotene Unterkunft vor Ort nicht nutzen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Sehr geehrte Frau Dr. Scheibeler,
Wenn Alltagsbegleiter für einen Senioren Service täglich unterschiedliche Kunden mit ihrem Privatwagen fahren, Ihnen aber theoretisch auch freigestellt wird, diese Strecken mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzufahren, muss der Arbeitgeber dann die Fahrzeit als Arbeitszeit vergüten?
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Gruber
Sehr geehrte Frau Gruber, hier müsste man ergänzend noch in den Arbeitsvertrag und ggf. anwendbaren Tarifvertrag schauen. Aus Sicht des Arbeitszeitrechts jedenfalls wäre die Fahrzeit nicht zu berücksichtigen, da Sie sich ja auch beim Busfahren entspannen könnten.
Mit freundlidchen Grüßen
Dr. Scheibeler
ich bin Angestellter in einem Büro. Außerhalb der Arbeitszeit ist ein Termin im Ausland mit mehreren Stunden fahrt angefallen. Dorthin wurde ich von einem Kollegen mitgenommen. Den Rückweg habe ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt.
Müssten die Fahrtzeiten vergütet werden?
Sehr geehrter Fragesteller, vorbehaltich der Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags und eines ggf. anwendbaren Tarifvertrags gehe ich eher davon aus, dass die Fahrzeit nicht vergütungspflichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Ich hätte mal eine Frage.
Fahre morgens 4:30Uhr mit Scooter von zu Hause zu meiner ersten Arbeitsstelle.
Wir betreuen ein Objekt und putzen jeden Tag die Toiletten, Waschbecken und wischen den Boden. (Umkleide Männer und Frauen sowie Bäder). Fange um 5Uhr an und bin um ca 5:30Uhr fertig. Manchmal auch erst 6:00Uhr
Fahre von dort aus dann ca. 30min zu uns ins Büro und warte dort bis 7Uhr, da dann unsere eigentliche Arbeitszeit bis 15:30Uhr anfängt.
Mein Chef sagt, er bezahlt mir nur die Stunde die ich bei unserem Objekt arbeite, aber nicht die Stunde von 6Uhr – 7Uhr
Ich habe das schon angesprochen, er meint, er sieht nicht ein mir die Zeit von 6Uhr-7Uhr zu bezahlen wenn ich garnicht arbeite in der Zeit.
Das Objekt müssen wir aber um 5Uhr putzen bevor um 6Uhr die ersten Kunden kommen.
Und er meint, er muss dir den Weg nicht bezahlen? Was stimmt jetzt?
Sehr geehrte Frau oder Herr Gerhardt, es müsste in Ihren Arbeitsvertrag und ggf. anwendbare Tarifverträge geschaut werden welche Vereinbarung zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit getroffen wurden. Grundsätzlich wäre es möglich in zwei Schichten zu arbeiten, dies machen auch viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von mobilen Pflegediensten regelmäßig oder wenigstens gelegentlich.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler
Guten Tag
Ich bin Arbeitsnehmer und die Firam hatte mich woanders für die Montage geschickt ,wo die Firam gemietet hat und soll ich für unbestimmte Zeit dahin fahren. (weil die Hauptfilm klein ist werden die Maschinen hin geschickt und wir machen die fertig).
Ich muss jeden Tag etwa 8 Km mehr fahren (hin und zurück 16 Km).
Meine Frage:soll die Firam mir Fahrtkosten geben oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Dame und Herr,
das hängt davon ab, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Ein ggf. vorhandener Betriebsrat müsste auch zugestimmt haben, damit Sie überhaupt in der anderen Halle arbeiten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler
Sehr geehrte Frau Dr. Scheibeler,
ich bin Auszubildender und soll für mehrere Monate während meiner Ausbildung einen anderen Standort mit einem von der Firma gestellten Poolfahrzeug besuchen. Dafür würde ich morgens mit meinem eigenen Auto zur Firma fahren und von dort aus mit dem poolfahrzeug jeden Tag an den anderen Standort pendeln. Die Fahrzeit zum anderen Standort wird mir leider nicht bezahlt. Ist dies rechtens? LG Michi
Sehr geehrte(r) Michi, ob Sie eine Vergütung für die Fahrzeit verlangen können, hängt davon ab, welcher Arbeitsort in Ihrem Ausbildungsvertrag genannt ist. Weiter wäre zu prüfen, ob es dort oder in einem ggf. anwendbaren Tarifvertrag eine Versetzungsklausel gibt.
Viele Grüße Dr. Scheibeler
Sehr geehrte Frau Scheibeler,
Ich arbeite als mobile Altagshilfe und fahre mit einem Firmenfahzeug von zu Hause direkt zum ersten Kunden und nach dem letzten Kunden wieder nach Hause. Ich bekomme nur die Einsatztzeiten bezahlt jedoch nicht die Fahrten zum Kunden oder zwischen den Kunden. Ist das rechtens?
Sehr geehrte Frau Hellerforth, wenn Sie zwingend den PKW benutzen müssen, wäre dies nicht rechtens. Etwas anderes wäre der Fall, wenn Sie auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler