Insolvenzrecht und Sanierung

Über mich

Mit mehrjähriger Erfahrung in der Prozessabteilung eines Insolvenzbüros in Wuppertal verfüge ich über fundierte Kenntnisse im Insolvenzrecht sowie in der Denk- und Arbeitsweise von Insolvenzverwaltern. Dieses Fachwissen setze ich gezielt ein, um meine Mandanten bestmöglich zu unterstützen.

Mein Leistungsspektrum

Für Schuldner:

  • Beratung und Vertretung vor und während des Insolvenzverfahrens
  • Unterstützung bei außergerichtlicher Schuldenbereinigung, z.B. durch Ratenzahlungspläne oder Teilvergleich
  • Prüfung von Anträgen und Beschlüssen zur Restschuldbefreiung
  • Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen

Für Gläubiger:

  • Beratung und Vertretung bei Forderungen gegenüber insolventen Unternehmen, z.B. Kunden oder Lieferanten
  • Prüfung von Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen sowie deren Durchsetzung
  • Klärung der Massezugehörigkeit von Gegenständen und Forderungen
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Präventive Vertragsprüfung auf Risiken im Insolvenzfall
  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen und der Gestaltung von Insolvenzplänen

Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Seite, um Ihre Interessen im Insolvenzverfahren bestmöglich zu vertreten. Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung!

2 Kommentare

  1. Hallo zusammen,

    ich habe Schulden bei zwei Bank.
    Es geht um Targo Bank,Schulden sind 32.000 und Rate ist 532 Euro,dann habe ich Deutsche Bank,Schulden sind 10.000 und Rate ist 750.

    Leider mit Handyvertrag und Miete,muss ich mehr als 1700 Euro rausgeben.

    Ich arbeite bei Lufthansa Cargo und mein Nettogehalt variert jedes Monat wegen zuschläge,weil ich arbeite Nachtdienst,Sonntag,Feiertag.
    Nettogehalt ist 1750 + 300-400 Zuschläge(Sonntag,Feiertag und Nachts-arbeit)

    Was können Sie mir vorschlägen als Lösung?
    Insolvenz oder eine außergerichtliche Vergleich.

    Danke

    MfG
    Mateo Loncar

    1. Sehr geehrter Herr Loncar, ohne nähere Angaben kann ich Ihre Frage bedauerlicherweise nicht beantworten. Ich müsste ja auch wissen, welche Unterhaltspflichten Sie haben und welche sonstigen Vermögenswerte. da offenbar eine Privatinsolvenz in Betracht kommt, muss ohnehin eine sogenannte Schuldenbereinigung durchgeführt werden, dies ist ein außergerichtlicher Vergleich. Anderenfalls nehmen die Insolvenzgericht den Insolvenzantrag nicht an.
      Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler

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