Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit in der Prozessabteilung eines Insolvenzbüros in Wuppertal habe ich vertiefte Kenntnisse im Insolvenzrecht und auch der Denk- und Arbeitsweise von Insolvenzverwaltern erwerben können. Diese kann ich jetzt meinen Mandanten zur Verfügung stellen, schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
Für Schuldner:
- Beratung und Vertretung von Insolvenzschuldnern vor und in der Insolvenz
- Beratung und Vertretung der Geschäftsleitung von insolventen Gesellschaften, Abwehr von Ansprüchen
- Insolvenzstrafrecht
- außergerichtliche Schuldenbereinigung, Erstellen von Ratenzahlungsplänen oder Teilzahlungsvergleichen
- Prüfung von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
- Entwurf und Durchführung von Insolvenzplänen
Für Gläubiger:
- Beratung und Vertretung von Gläubigern eines insolventen Unternehmens, z.B. Kunden oder Lieferanten
- Prüfung von Aussonderungs- oder Absonderungsansprüchen und Geltendmachung gegenüber dem Insolvenzverwalter
- Fragen der Massezugehörigkeit von Gegenständen und Forderungen
- Prüfung und Abwehr von möglichen Insolvenzanfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
- präventive Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbeziehungen auf Risiken von Insolvenzanfechtung
- Prüfung von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
- Entwurf und Durchführung von Insolvenzplänen
Hallo zusammen,
ich habe Schulden bei zwei Bank.
Es geht um Targo Bank,Schulden sind 32.000 und Rate ist 532 Euro,dann habe ich Deutsche Bank,Schulden sind 10.000 und Rate ist 750.
Leider mit Handyvertrag und Miete,muss ich mehr als 1700 Euro rausgeben.
Ich arbeite bei Lufthansa Cargo und mein Nettogehalt variert jedes Monat wegen zuschläge,weil ich arbeite Nachtdienst,Sonntag,Feiertag.
Nettogehalt ist 1750 + 300-400 Zuschläge(Sonntag,Feiertag und Nachts-arbeit)
Was können Sie mir vorschlägen als Lösung?
Insolvenz oder eine außergerichtliche Vergleich.
Danke
MfG
Mateo Loncar
Sehr geehrter Herr Loncar, ohne nähere Angaben kann ich Ihre Frage bedauerlicherweise nicht beantworten. Ich müsste ja auch wissen, welche Unterhaltspflichten Sie haben und welche sonstigen Vermögenswerte. da offenbar eine Privatinsolvenz in Betracht kommt, muss ohnehin eine sogenannte Schuldenbereinigung durchgeführt werden, dies ist ein außergerichtlicher Vergleich. Anderenfalls nehmen die Insolvenzgericht den Insolvenzantrag nicht an.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler