
Fachanwältin für Arbeitsrecht – Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen relevanten Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Ich vertrete Mandanten aus Wuppertal und dem Bergischen Land, stehe jedoch auch bundesweit zur Verfügung.
Mit meiner umfangreichen Erfahrung und ständigen Weiterbildung gewährleiste ich, dass ich stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen bin und Ihre Interessen optimal vertreten kann. Zu meinen Schwerpunkten gehören unter anderem:
- Kündigungen und Befristungen: Beratung bei Kündigungsschutz sowie Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutzklagen / Entfristungsklagen: Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Fall von Kündigungen
- Abmahnungen: Prüfung und Verteidigung gegen Abmahnungen
- Ansprüche auf Elternzeit: Beratung zu Elternzeitregelungen und zur Verringerung oder Aufstockung der Arbeitszeit nach Elternzeit oder dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Arbeitsverträge: Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnisse: Unterstützung bei der Anfechtung oder Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Urlaubsansprüche: Klärung von Urlaubsansprüchen, insbesondere bei Arbeitsverhältnissen mit Krankheit oder Beendigung
- Gehaltsansprüche: Beratung zu Gehaltsansprüchen und deren Durchsetzung
- Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung: Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen rund um Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung, auch mit internationalem Bezug
- Auslandstätigkeit: Prüfung der Auswirkungen einer Auslandstätigkeit im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
- Scheinselbständigkeit: Beratung bei der Abgrenzung von echter Selbstständigkeit und Scheinselbständigkeit
- Werk- und Dienstverträge: Beratung zu Werk- und Dienstverträgen
- Geschäftsführeranstellungsverträge: Prüfung und Gestaltung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer
- Wettbewerbsverbote: Beratung zu den rechtlichen Auswirkungen von Wettbewerbsverboten
Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Expertise zur Seite zu stehen und gemeinsam die beste Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche kurzfristig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der mich bei der Durchsetzung einer noch offenen bzw. aus meiner Sicht fehlerhaft berechneten Urlaubsabgeltung unterstützen kann.
Mein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht ist bereits durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden. Darin wurde vereinbart, dass offene Urlaubsansprüche, die aufgrund meiner Erkrankung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnten, finanziell abzugelten sind.
Nach der Beendigung hat die Beklagte eine Urlaubsberechnung vorgelegt, die für mich nicht nachvollziehbar ist. Sie geht selbst von insgesamt 21 Urlaubstagen aus, berücksichtigt jedoch lediglich 18 als genommen. Die von mir vorgelegten Urlaubsanträge für Januar und Februar 2026 wurden bereits im Jahr 2025 beantragt und durch den damaligen Betreuungsleiter Herrn Ferhat Gündogan sowie die damalige Stellvertretung Herrn Bernhard Bittner genehmigt. Einen weiteren Urlaub habe ich im Jahr 2026 nicht beantragt.
Zusätzlich hat die Beklagte selbst angegeben, dass bestimmte Tage wegen meines Ausscheidens „händisch“ hinzugerechnet wurden. Die konkrete Zuordnung und Berechnung ist für mich deshalb weiterhin nicht nachvollziehbar.
Am 28.08.2026 erhielt ich eine Zahlung von 216,39 €, wobei auch für mich nicht nachvollziehbar ist, wie sich dieser Betrag konkret berechnet.
Meine bisherige Anwältin sieht derzeit keine weiteren Möglichkeiten, den Anspruch durchzusetzen. Die bisherige Kanzlei behandelt eine weitere Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Vergleich als neues Mandat.
Ich möchte daher eine **zweite rechtliche Einschätzung und gegebenenfalls die Übernahme der Angelegenheit** durch eine andere Kanzlei.
Da ich finanziell sehr belastet bin und keine hohen zusätzlichen Anwaltskosten aufbringen kann, bitte ich ausdrücklich darum, mir **vor einer Beauftragung** mitzuteilen:
* ob Sie eine solche Angelegenheit grundsätzlich übernehmen würden,
* welche Kosten für die erste Prüfung bzw. Beratung entstehen,
* und ob aufgrund meiner finanziellen Situation Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für die weitere Durchsetzung in Betracht kommt.
Die erforderlichen Unterlagen, insbesondere den gerichtlichen Vergleich, die genehmigten Urlaubsanträge, die Berechnung der Beklagten und den Zahlungsnachweis, kann ich vollständig zur Verfügung stellen.
Ich wäre Ihnen für eine kurze Rückmeldung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Mamutova,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der Kosten einer Erstberatung kann ich gerne auf meine Unterseite „Kosten“ verweisen. Grundsätzlich bin ich auch zu Bedingungen der Beratungshilfe tätig, bitte aber meine Mandanten, diese Frage vorab selbst zu klären. Eine Zweitmeinung dürfte von der Staatskasse ohnehin nicht bezahlt werden.
Aufgrund von Terminen und Fristsachen ist es mir auch nicht immer möglich, jedes angetragene Mandat auch kurzfristig zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Scheibeler