Die Kosten für meine Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses orientiert sich an dem Gegenstandswert, also der Summe, „um dies es geht“ wie etwa der Betrag der offenen Miete oder des rückständigen Lohnes. Ausgehend hiervon fallen Gebühren für die außergerichtliche oder die gerichtliche Tätigkeit an.
Ich biete eine Erstberatung zu folgenden Kosten an:
- Verbraucher: EUR 140,00 brutto pro Stunde, Mindestsatz EUR 70,00 für bis zu 30 Minuten
- Kleingewerbe: EUR 160,00 pro Stunde, Mindestsatz EUR 80,00 für bis zu 30 Minuten
- Unternehmer: EUR 180,00 pro Stunde, Mindestsatz EUR 90,00 für bis zu 30 Minuten
Es handelt sich bei den genannten Beträgen um Pauschalgebühren, d.h. weitere Auslagen und Steuern fallen nicht an. Im Fall einer ersten Beratung eines Verbrauchers dürfen für einen mündlichen Rat nicht mehr als EUR 226,10, im Fall einer schriftlichen Begutachtung nicht mehr als EUR 297,50 abgerechnet werden. Dies sind die gesetzlichen Höchstgrenzen, die bei mir in den meisten Fällen nicht erreicht werden.
Wenn Sie bedürftig sind, also Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen oder ein ähnlich niedriges Einkommen haben, können Sie sich unter Vorlage der Einkommensnachweise beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen sog. Beratungshilfeschein holen. In diesem Fall fallen für die Beratung nur noch EUR 15,00 inklusive der Umsatzsteuer an. In solchen Fällen besteht dann regelmäßig auch Aussicht, im Fall eines Prozesses die Übernahme meiner Gebühren und der Gerichtkosten durch die Staatskasse im Wege der sog. Prozesskostenhilfe zu erreichen.
Wenn Sie einen Prozess gewinnen, können Sie die angefallenen Kosten vom Gegner erstattet verlangen. Dieser Kostenerstattungsanspruch ist allerdings ausgeschlossen bei Arbeitsgerichtsprozessen erster Instanz, § 12 a ArbGG. Selbst wenn Sie also z.B. die Kündigungsschutzklage gewinnen, müssen Sie die Kosten meiner Tätigkeit für die erste Instanz selbst tragen.
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, frage ich gerne kostenlos dort an.
Haben Sie Fragen zum Thema Gebühren? Schildern Sie mir diese unverbindlich per E-Mail oder telefonisch! Ich teile Ihnen gern den voraussichtlichen Umfang der Beratung und die anfallenden Kosten mit. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin.