Krankheit, Kündigung und Eingliederungsmanagement

Bevor der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht, muss er ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführen Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber ein so genanntes Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Der Arbeitgeber hat dabei mit Zustimmung und Beteiligung des Arbeitnehmers klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit…