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Azubi und fristlose Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden.  Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein. Der Fall mit dem Azubi Ein Banklehrling war unstreitig spielsüchtig und schwänzte auch gelegentlich die Berufsschule, um zur Spielbank zu gehen. Sein Konto war bereits überzogen.  An einem Tag war es…

Verdachtskündigung: Anforderungen erhöht

Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde – Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11 Unter einer sog. Verdachtskündigung versteht man den Fall, dass der Arbeitnehmer eines Verhaltens nur verdächtig ist, dieser Verdacht aber bereits so gravierend ist, dass er den Arbeitgeber berechtigt, die…