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Anschlussverbot und Umgehung

Eine rechtmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes wird von der Rechtsprechung nicht geduldet – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. 05. 2013, 7 AZR 525/11 Eine sachgrundlose Befristung ist nur für die Dauer von zwei Jahren erlaubt – von Ausnahmen in Tarifverträgen oder für junge Unternehmen einmal abgesehen.  Danach verbietet das sog. Anschlussverbot, dass der Arbeitnehmer weiter sachgrundlos…