Massekostenarmut und Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Bei Massekostenarmut kann der Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe erhalten – Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.11.2012, IX ZB 62/12 In manchen Insolvenzverfahren stellt sich nach der Eröffnung heraus, dass so wenig Geld oder veräußerbare Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, usw. vorhanden sind, dass der Insolvenzverwalter noch nicht einmal genug Geld erwirtschaften kann, um die Kosten seiner Tätigkeit und…