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Diskriminierung durch Austrittsfrist?

Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen  stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar – Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder  zum Monatsende…