Neue Regeln im Fernabsatzgeschäft

Die Widerrufs- und Rückgabevorschriften im Fernabsatzgeschäft wurden neu geordnet

Mit Wirkung zum 11.06.2010 sind die Vorschriften über die Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen, insbesondere auch im Fernabsatzgeschäft, bei Verbraucherkreditverträgen und im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträgen neu gefasst worden. Auch die Vorschriften über die Widerrufsbelehrung und die Rückgabe von vor Widerruf übersandter Ware wurden geändert. Große Teile der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-Info-V) wurden aufgehoben und in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) überführt.

Unternehmer, die sich solcher Vertriebsformen bedienen, sollten diese überprüfen lassen. Die Ausmaße der vorzunehmenden Änderungen hängen individuell von der Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen und der Vertriebsform ab. Manchmal wird es ausreichen, die in den Widerrufsbelehrungen genannten Vorschriften der BGB-Info-V durch die sie ersetzenden Vorschriften des EGBGB zu ersetzen, in anderen Fällen sind auch inhaltliche Änderungen notwendig. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss wird. Hier galt bisher eine einmonatige Widerrufsfrist, während eine Widerrufsbelehrung eine zweiwöchige Widerrufsfrist auslöste. Wenn die Widerrufsbelehrung aber unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird, ist diese nach neuem Recht so behandeln, als wenn sie bereits vor Vertragsschluss erteilt worden wäre. Wird die Bestellung also unmittelbar nach Eingang per E-Mail bestätigt und ist in dieser die Widerrufsbelehrung enthalten, gilt eine auch eine 14-tägige Widerruffrist, die AGB des betreffenden Unternehmers sind entsprechend zu ändern.

Eine falsche Widerrufsbelehrung kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit erheblichen Kosten nach sich ziehen. Außerdem führt sie dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, und der Kunde sich auch noch längerer Zeit noch vom Vertrag lösen kann.

Gerne prüfe ich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  ob diese mit den Anforderungen konform sind,  oder prüfe für Verbraucher geschlossene Verträge auf deren Wirksamkeit.  Sprechen Sie mich gerne an.

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