Räumpflicht muss ausdrücklich auf Mieter übertragen werden.
Um die Räumpflicht auf die Mieter zu übertragen, bedarf es einer klaren Vereinbarung im Vertrag – Urteil des OLG Hamm vom 21.12.2012, I-9 U 38/12 Es wird auf oft auf die leichte Schulter genommen: Im Winter findet man viele Bürgersteige oder auch Wege auf privaten Grundstücken, die nicht ausreichend von Schnee geräumt oder bei Glatteis…