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Insolvenzstraftat und Versagung der Restschuldbefreiung

Auch wenn eine Insolvenzstraftat noch im Bundeszentralregister steht, kann unter bestimmten Umständen  ein Insolvenzverfahren angestrebt werden – Urteil des BGH vom 18.02.2010, IX ZB 180/09 Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO a.F. ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden…