Berücksichtigung von Lebensalter – Sozialauswahl
Im Rahmen der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung darf das Lebensalter berücksichtigt werden – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.2009, AZ 2 AZR 676/08 Wenn in Betrieben mit Betriebsrat eine größere Anzahl an Arbeitnehmer entlassen wird oder eine Betriebsänderung vorliegt, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich nebst Sozialplan verhandeln. Zur Durchführung der Sozialauswahl wird…