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Schwarzarbeit? Gerichte helfen nicht!

Wer Geschäfte ganz oder teilweise „schwarz“ ausführt,  kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2014, VII ZR 241/13 Leider zu oft einigen sich manche Vertragspartner darauf, dass bestimmte Arbeiten ganz oder teilweise ohne Rechnung durchgeführt werden. Es liegt somit meist eine Hinterziehung der…