|

Insolvenzantrag in falscher Verfahrensart führt nicht zu einer Sperrzeit

Wird der Insolvenzantrag in der falschen Verfahrensart gestellt, droht keine Sperrzeit – LG Bonn vom 06.08.2012, 6 T 133/12 Wenn einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, dieser also trotz durchlaufenem Insolvenzverfahren seine Schulden nicht los wird, muss er längere Zeit warten, bis er erneut einen Insolvenzantrag stellen kann. Ähnlich argumentieren die Gerichte bei Fehlern beim…