Probezeit – Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer
Die Probezeit wird nicht durch eine Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer verkürzt- Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.05.2013, 6 Sa 552/12 In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung…