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Vorwegabzug bei gemischter Nutzung

Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden. Befinden sich neben den Wohnungen auch ein Supermarkt, Restaurants, Büros usw. in demselben Gebäude, kann die pauschale Umlage der anfallenden Kosten nach Quadratmetern zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnungsmieter führen.  In diesem Fall ist der sog. Vorwegabzug aus Billigkeitsgründen…