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Wiedereingliederungsmanagement erforderlich

Ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement muss auch im betriebsratlosen Betrieb durchgeführt werden Ich hatte bereits über das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.02.2009, AZ 29 Ca 422/08 berichtet, wonach ein Wiedereingliederungsmanagement bei einer längeren oder wiederholten Erkrankung eines Arbeitnehmers anzuraten ist, bevor eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Dies ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2010, 2…

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