|

Insolvenzgläubiger müssen für Versagung der Restschuldbefreiung beeinträchtigt sein

Die Versagung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensphase setzt voraus, dass die Insolvenzgläubiger beeinträchtigt worden sind Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedene Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der…