Krankenkassenbeiträge und Insolvenz
Krankenkassenbeiträge haben in der Insolvenz des Arbeitgebers eine besondere Bedeutung. Hierbei wird unterschieden zwischen dem sog. Arbeitnehmerbeitrag und dem Arbeitgeberbeitrag. Ersterer wird vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und ist auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Den Arbeitgeberbeitrag muss der Firmeninhaber zusätzlich aus eigener Tasche entrichten. Wenn der Arbeitnehmerbeitrag nicht an die Krankenkasse gezahlt wird, weil das Geld…