Vor Eigentumsübergang Miete erhöhen?

Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben – BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13 Vielen ist der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge…