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Erheblicher Mangel – Rücktritt

Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgesprochen werden – BGH vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 Hat ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel,  stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann entweder die Reparatur oder die Lieferung einer Ersatzsache verlangen oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Letzterer ist gemäß § 323 Abs….