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Keine Einstellung überlanger Insolvenzverfahren

Auch wenn dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung erteilt wird, darf das Insolvenzverfahren nicht nach § 212 InsO eingestellt werden – Beschluss des BGH vom 23.01.2014, IX ZB 33/13 In bestimmten Fällen, etwa bei langwierigen Prozessen oder in Fällen schwer veräußerbarer Immobilien,  kann ein Insolvenzverfahren länger dauern als die gesetzlichen vorgesehenen…