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Zur Bestimmtheit einer Kündigung

Die Kündigung z.B.  eines Arbeitsverhältnisses muss nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2016, 6 AZR 782/14 so bestimmt sein, dass  der  Gekündigte Klarheit über die Absichten des Kündigenden erhält. Es muss erkennbar sein, ob eine fristlose oder fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist.  Bei einer fristgemäßen Kündigung muss zudem der Beendigungstermin oder die einzuhaltende Frist…