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Auskunftspflicht verletzt – Restschuldbefreiung versagt

Die Auskunftspflicht vor und während des Insolvenzverfahrens sollten die Schuldner ernst werden, ansonsten werden sie ihre Schulden nicht los Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn der Schuldner eine Auskunftspflicht oder eine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Umfang…