Zur Bestimmtheit einer Kündigung
Die Kündigung z.B. eines Arbeitsverhältnisses muss nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2016, 6 AZR 782/14 so bestimmt sein, dass der Gekündigte Klarheit über die Absichten des Kündigenden erhält. Es muss erkennbar sein, ob eine fristlose oder fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt ist. Bei einer fristgemäßen Kündigung muss zudem der Beendigungstermin oder die einzuhaltende Frist…