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Altersdiskriminierung einmal umgekehrt

Es hat sich herausgestellt, dass das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine Alterdiskriminierung enthält. Seit über 80 Jahren galt in Deutschland die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, dass zur Ermittlung der Kündigungsfrist die Berechnung der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern erst ab deren 25. Lebensjahr begann. Dies hatte zur Folge, dass jemand, der unmittelbar…