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Fehlende Sprachkenntnisse erlauben Kündigung

Fehlen dem Arbeitnehmer Sprachkenntnisse, die für seine Tätigkeit notwendig sind, kann ihm gekündigt werden Ein in Spanien geborener Arbeitnehmer überwachte bei einem Automobilzulieferer Produktionsabläufe an mehreren Maschinen. Die Stellenausschreibung für seine Position verlangte die Kenntnis der deutschen Sprache in Bild und Schrift. 2003 besuchte der Arbeitnehmer einen Deutschkurs, später lehnte er einen weiteren Kurs ab….