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Insolvenzgläubiger müssen für Versagung der Restschuldbefreiung beeinträchtigt sein

Die Versagung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensphase setzt voraus, dass die Insolvenzgläubiger beeinträchtigt worden sind Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedene Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der…

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Insolvenzrechtsreform 2014

Die Reform des Insolvenzrechts – Soll der Insolvenzantrag bis Juli 2014 zurückgestellt werden? Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Die sog….