Vorruhestandsregelung und Diskriminierung
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2011, 9 AZR 750/09 Frauen der Geburtenjahrgänge 1940 bis 1951 haben anders als Männer das Recht, bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitig unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente zu gehen. Männer der gleichen Jahrgänge können dies erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Unterzeichnen Frauen dieser Jahrgänge allerdings eine Vorruhestandsregelung, dürfen…