Erziehungsurlaub und Kündigung
Bei einer Schließung des Betriebs darf die Arbeitsschutzbehörde eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Erziehungsurlaubs ausnahmsweise für zulässig erklären. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.09.2009, 5 C 32/08 festgestellt. Der Fall zur Kündigung im Erziehungsurlaub In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit, auch…