Unwirksamer Zeitmietvertrag: Kündigungsausschluss?
Ein unwirksamer Zeitmietvertrag kann als Kündigungsausschluss ausgelegt werden – Entscheidung des BGH vom 10.07.2013, VIII ZR 388/12 Ein Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann gemäß § 575 BGB nur geschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf geltend machen will oder die Räume so umbauen oder auch beseitigen möchte, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses…