Flächendifferenz: Hinweis auf Unverbindlichkeit erlaubt

Durch eine Klausel im Mietvertrag kann die Unverbindlichkeit der Flächenangabe sichergestellt werden Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem…