| |

Telefonieren als Kündigungsgrund

Telefonieren am Arbeitsplatz kann  fristgemäße Kündigung rechtfertigen – Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf 12 Sa 630/15 Manchem Arbeitnehmer ist es gestattet, am Arbeitsplatz privat zu telefonieren, sogar ohne die Kosten dem Arbeitgeber zu erstatten. In Zeiten von Flatratetelefontarifen fallen verbreitet gar keine gesondert zu ermittelnden Kosten an. Dass die Telefongespräche keinen Umfang annehmen sollten, der die…