Mietminderung: Keine Lärmprotokolle erforderlich
Lärmprotokolle sind für eine Mietminderung nicht erforderlich – BGH vom 29.02.2012, VIII ZR 155/11 Bereits in seinem Urteil vom 25.10.2011, VIII ZR 125/11, hatte der BGH die Anforderungen an den Vortrag des Mieters im Falle einer Mietminderung gesenkt. Dort ging es um bauliche Mängel wie einen nicht funktionierenden Heizkörper usw. Diese Linie verfolgte er weiter…