Zur Darlegungslast bei Mietminderung
Keine hohe Darlegungslast des Mieters bei Mietminderung – BGH vom 25.10.2011, VIII ZR 125/11 Mieter müssen im Falle einer Mietminderung nur den konkreten Sachmangel darlegen, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung, die Ursache des Mangels oder eine bestimmte Minderungsquote müssen im Prozess nicht vorgetragen werden, wie der BGH…