Betriebskostenarten müssen im Mietvertrag

Die Betriebskostenarten müssen im Mietvertrag eindeutig benannt werden – Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere…