|

Winterdienstkosten und Umlage

Winterdienstkosten können auf die Mieter einer Wohnung nur dann umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.  Verpflichtet der Mietvertrag hingegen die Mieter, den Schnee selbst zu räumen, kann ein Hausmeister o.ä. nur dann beauftragt und die Winterdienstkosten umgelegt werden, wenn die Mieter ihrer Räumpflicht nicht nachkommen oder aber dem Vermieter eine Rückholmöglichkeit eingeräumt…

|

Betriebskostenabrechnung darf vom Mieter selbst korrigiert werden

Die Betriebskostenabrechnung darf vom Mieter selbst korrigiert werden – Urteil des BGH vom 06.02.2013, VIII ZR 184/12 Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Betriebskostenabrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs….