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Unwirksamer Zeitmietvertrag: Kündigungsausschluss?

Ein unwirksamer Zeitmietvertrag kann als Kündigungsausschluss ausgelegt werden – Entscheidung des BGH vom 10.07.2013, VIII ZR 388/12 Ein Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann gemäß § 575 BGB nur geschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf geltend machen will oder die Räume so umbauen oder auch beseitigen möchte, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses…