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Betriebskostenabrechnung darf vom Mieter selbst korrigiert werden

Die Betriebskostenabrechnung darf vom Mieter selbst korrigiert werden – Urteil des BGH vom 06.02.2013, VIII ZR 184/12 Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Betriebskostenabrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs….