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Pfändungsschutzkonto und Bankgebühren

Für ein Pfändungsschutzkonto dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden – Urteile des BGH vom 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, und vom 16.07.2013, XI ZR 260/12 Mit Wirkung zum 01.07.2010 ist das sog. Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto oder Bürgerkonto genannt, gemäß § 850 k ZPO eingeführt worden. Wird ein solches Konto von einem Gläubiger…