Zum „nächstmöglichen Termin“ gekündigt?

Was bedeutet eine Kündigung zum „nächstmöglichen Termin“? – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11 Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich…